Auktionskauf mit Versicherungsschutz
Ab Zuschlag haben Sie für alle Pferde auf unseren Auktionen (ausgenommen sind einzelne im Katalog gesondert gekennzeichnete Pferde) Versicherungsschutz durch die VEREINIGTE TIERVERSICHERUNG Gesellschaft a.G, vertreten durch die Generalagentur der R+V Versicherungsgruppe Wolfgang Berger, Lange Str. 11, 48477 Hörstel, Tel. +49 5459 - 972787, Mobil +49 173 2820364
Für 1,5 % des Zuschlagspreises (Berechnungsgrundlage ist der Bruttozuschlagspreis zzgl. Brutto Gebührenrechnung) erstreckt sich der Versicherungsschutz auf den Zeitraum von 8 Wochen (56 Tage) nach der Versteigerung mit folgenden Leistungen:
- 80 % Entschädigung bei Tod oder Nottötung durch Krankheit oder Unfall
- 80 % Entschädigung bei dauernder Unbrauchbarkeit
- Für Fohlen gilt die Dauer des o.g. Versicherungsschutzes mindestens bis 8 Wochen (56 Tage) nach der Auktion. Darüber hinaus gelten die nachstehenden Fristen.
- Für Fohlen, die vor dem 15.03. eines Jahres geboren werden, endet der Versicherungsschutz mit der Vollendung des 7. Lebensmonates, spätestens am 15.10. des laufenden Kalenderjahres.
- Für Fohlen, die nach dem 15.03. eines Jahres geboren wurden, endet der Versicherungsschutz mit der Vollendung des 7. Lebensmonates, spätestens am 31.12. des laufenden Kalenderjahres.
- Reitponyyoungster und Zuchtstuten sind abweichend des üblichen standardmäßigen Auktions-Versicherungsschutzes lediglich auf Tod oder Nottötung versichert.
Vertragsgrundlage sind die AVB TLP 01/2008.
Mitversichert ist:
- Die Lebendtierversicherung gilt auch für den Transport innerhalb der EU (Land-, Luft- und See-Transport) innerhalb der Versicherungszeit bis zum Käuferstall.
- Bei Auktionen im Kommissionsgeschäft: Als Versicherungssumme gilt der Zuschlagspreis zzgl. Auktionsgebühr und MwSt., maximal € 100.000,-, bei ungerittenen Youngstern reduziert sich dieser Wert auf maximal € 50.000, bei Fohlen reduziert sich dieser Wert auf maximal € 25.000,-.
- Bei Auktionen im Vermittlungsgeschäft: Als Versicherungssumme gilt der Zuschlagspreis zzgl. Auktionsgebühr (inkl. MwSt.), maximal € 100.000,-, bei ungerittenen Youngstern reduziert sich dieser Wert auf maximal € 50.000, bei Fohlen reduziert sich dieser Wert auf maximal € 25.000,-. Ausnahme bilden Verkäufe ins Ausland, sofern der Verkauf MwSt.-frei gestellt wird (Exporte). Hier gilt als Versicherungssumme der Zuschlagspreis abzgl. des MwSt.-Satzes des Verkäufers zzgl. Auktionsgebühr. Weiterhin gelten die bereits genannten Maximalsummen.
- Eine Anschlussversicherung kann auf eigene Kosten im Auktionsbüro oder innerhalb des Zeitraumes von 8 Wochen nach der Auktion bei der obengenannten Versicherung beantragt werden.
- Eine neue röntgenologische Untersuchung ist nicht erforderlich.
- Die Wartezeit entfällt, wenn der Haftungsumfang der Anschlussversicherung dem Haftungsumfang der Auktionsversicherung entspricht.